Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit (FOL) im Landkreis Ebersberg
Kontaktinformationen
Wer hier arbeitet und wer für was zuständig ist

Das Beratungsteam besteht aus zwei Sozialarbeiter/-innen in Teilzeit.

Bereichsleitung
Lilo Lüling – Sozialpädagogin (FH)
Tel.: +49 8031 3046603
E-Mail: lilo.lueling@sd-obb.de

Wann wir geöffnet haben und wann Sie uns erreichen können

Telefonsprechzeiten:
Montag: 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch: 11:00 bis 13:00 Uhr
Gesonderte Beratungstermine und Hausbesuche sind bei Bedarf und nach telefonischer Absprache möglich.

Warum es uns gibt

Die Fachstellen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit (FOL) unterstützen Menschen im Falle einer Wohnungsnotsituation, besonders bei drohendem Wohnungsverlust. Primäres Ziel ist der Erhalt des bestehenden Wohnraums.

Rechtsgrundlage sind §22 (9) SGB II und § 36 SGB XII. Die Landkreis Ebersberg hat die Aufgabe des zuständigen Sozialhilfeträgers an das Diakonische Werk delegiert.

Für wen wir da sind

Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ebersberg, die Gefahr laufen, ihre Wohnung zu verlieren oder bereits verloren haben.

Oft führt ein kritisches Ereignis im Leben, z.B. der Verlust des Arbeitsplatzes oder die Trennung vom Partner dazu, dass die finanzielle Existenzgrundlage wegbricht und wichtige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können. So geraten viele in die Überschuldung und es kommt zu Mietschulden, die dann die gesamte Existenz bedrohen. Sie können als Bürgerin und Bürger des Landkreis Ebersberg zu uns kommen, wenn Sie Probleme mit Ihrem/r Vermieter/in haben oder mit Mietzahlungen im Rückstand sind und selbst keine Lösung sehen. Wir helfen Ihnen, wenn Sie eine Kündigung oder eine Räumungsklage erhalten haben. Auch wenn Sie Hilfe und Unterstützung hinsichtlich der Wohnungssicherung benötigen, beraten wir Sie gerne. Die Beratung ist kostenlos!

Was wir erreichen wollen

Im Zentrum der Arbeit steht die nachhaltige Verhinderung von Obdachlosigkeit. Ziel ist der Erhalt bestehenden Wohnraumes, die rechtzeitige Erschließung neuen Wohnraumes oder die Vermittlung in unterstützende Wohnformen.

Was wir anbieten

Wir unterstützen Sie im Umgang mit Behörden und Vermieter/-innen, bei der Antragstellung für eine Sozialwohnung, Sozialhilfe, Wohngeld oder Arbeitslosengeld I und II. Ebenso stehen wir Ihnen bei mietrechtlichen Problemen (z.B. Kündigung, Räumungsklage) oder bei Mietschulden beratend zur Seite. Damit wir tätig werden können, benötigen wir Ihre aktive Beteiligung bei der Problemlösung!

Wie wir ausgestattet sind

Das Beratungsbüro befindet sich im 1. Stock des Anwesens in der Baldestraße 1.

Was wir erreicht haben

Im Jahr 2019 hat die Fachstelle von insgesamt 301 Fällen mit Wohnungsproblematik erfahren.

Die Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit konnte auch 2019 einen elementaren Beitrag zum Erhalt von Wohnraum und zur Vermeidung einer ordnungsrechtlichen Unterbringung in einer der kommunalen Notunterkünfte leisten: in insgesamt rund 61 Fällen einer akuten Bedrohung des Mietverhältnisses, in denen bereits eine Kündigung, eine Räumungsklage oder sogar ein angesetzter Zwangsräumungstermin vorlag, konnte ein positiver Ausgang erreicht und somit vermieden werden, dass Menschen ihre Wohnung verloren bzw. untergebracht werden mussten.

Mit Blick auf die bestehende Knappheit an Wohnraum in unserer Region ist dieser Punkt hinsichtlich der Abwendung menschlicher Notlagen und einer Verhinderung sozialer Spannungen in der Gesellschaft wie aber auch in finanzieller Hinsicht von großer Bedeutung. Kosten für ausgefallene (und nicht wiedereinbringbare) Mieten, für eingelagertes Mobiliar, für Renovierungen, für ein eingeleitetes Räumungsverfahren incl. Anwalts- und Prozesskosten etc. erreichen regelmäßig Beträge im 5-stelligen Eurobereich, die (zunächst vom Vermieter) aufgewendet werden müssen, um die Aufgabe einer Wohnung abzuwickeln. Hinzu kommen Unterbringungskosten, die in aktuellen Zeiten leider oft langfristig zu Buche schlagen und die Kommune vielfach über Jahre belasten.

Was es Aktuelles gibt

Auf Grund der Pandemie ist eine telefonische Terminvereinbarung Voraussetzung für eine persönliche Beratung.

Mit wem oder was wir kooperieren
  • Wohnungsamt
  • Jobcenter
  • Sozialamt
  • Zentraler Sozialdienst Ebersberg
  • Gericht/Rechtsanwält/-innen / Gerichtsvollzieher/-innen
  • Wohnbaugesellschaften
  • Schuldnerberatung
  • Suchtberatung/Sozialpsychiatrische Dienste
  • Asylsozialberatung
  • etc.
Wer uns fördert und unterstützt
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